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Die Behandlungs-, Untersuchungs- und Therapiekosten werden in der Praxis bar unmittelbar nach Beendigung entrichtet.

Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend vereinbarter Tarifen erstattet.

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten grundsätzlich nicht erstattet.


Bitte erfragen Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welcher Tarif für Sie gilt bzw. ob die KK überhaupt die Kosten trägt. In manchen Fällen werden auch nur die die Kosten für Medikamente erstattet.

Da Heilpraktiker nicht an die Gebührenordnung gebunden sind (diese ist noch auf dem Stand von 1985 und darf aus rechtlichen Gründen aktuell nicht geändert werden) kann die Rechnung davon abweichen.

Selbstverständlich erläutere ich Ihnen vor Behandlungsbeginn mein Honorar.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch – wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapie und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu zahlen.

Honorarkosten:

Die Bahandlungskosten sind gestaffelt und richten sich nach Dauer und Art der jeweiligen Behandlung. Sie beginnen beispielsweise  bei 15,00 € für eine Laserakupunkturbehandlung und enden bei 90,00 € für eine umfangreiche Untersuchung mit dem REBA-Testgerät. 

Selbstverständlich kläre ich Sie vor Behandlungsbeginn über die anfallenden Honorare und Laborkosten auf. Preise für Selbstzahler benenne ich Ihnen gern bei Terminvereinbarung, nachdem ich einen Überblick über Ihre Beschwerden erhalten habe.

Absagen von Terminen und Vorgehensweise bei Nichterscheinen  zum vereinbarten Termin:

Ein Termin muss vom Patienten spätestens 2 Tage vor Behandlungstermin mündlich oder schriftlich abgesagt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei Nichterscheinen ohne Ankündigung sind 50 % der vereinbarten Behandlungskosten zu erstatten.